|
Verfasser: Trialkomitee der Arbeitsgemeinschaft Border Collie Deutschland e.V. (ABCD) Inkrafttreten: Nach einem Entschluß
der Jahreshauptversammlung der ABCD vom 1.2.1998 treten die Trial-Regeln nach
Verabschiedung durch das Trialkomitee und den Vorstand mit der Veröffentlichung
im Rundschreiben der ABCD im Mai 1998 in Kraft. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verfassers reproduziert werden. © 1998 Arbeitsgemeinschaft Border Collie Deutschland e.V. Vorbemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im folgenden Regelwerk lediglich die männliche Form verwendet. Dies hat keinen Einfluß auf die inhaltliche Wertigkeit, sondern dient als neutrale Bezeichnung für Angehörige des männlichen und des weiblichen Geschlechtes, seien sie zwei- oder vierbeinig. |