Trialregeln für Klasse 1:
(Klasse 2)

Die Klasse 1 ist die leichteste Klasse der von der ABCD veranstalteten Trials. Es handelt sich um Wettbewerbe für Junghunde und/oder unerfahrene Handler.

In der Klasse 1 werden die einfachen Arbeitsfähigkeiten sowie der Grundgehorsam des Hundes geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit im Nahbereich. Der Parcours kann den Schafen und dem zur Verfügung stehenden Gelände angepaßt werden, so daß in dieser Klasse nicht immer mit einem standardisierten Parcours gerechnet werden kann.

Handler und Hund begeben sich gemeinsam zum Pfosten.

In der Regel beginnt der Parcours mit einem ca. 80 m langen Outrun.
Um die volle Punktzahl erreichen zu können, muß der Hund vom Fuß des Handlers geschickt werden.
Als Besonderheit in dieser Klasse darf der Handler seinem Hund beim Outrun helfen, indem er so weit wie er will zu den Schafen vorgeht, während der Hund am Pfosten liegen oder stehen bleibt. Beim anschließenden Fetch geht der Handler rückwärts vor den Schafen her, während der Hund die Schafe bringt.
Nimmt man diese Möglichkeit der Hilfestellung wahr, werden von Outrun (max. 20 Punkte), Lift (10) und Fetch (20) die Hälfte der Punkte (ergibt max. 10/5/10) abgezogen.

Linienabweichungen, unangemessenes Tempo oder mangelnde Kontrolle über den Hund sowie andere Fehler führen zu weiteren Punktabzügen.

Am Ende des Fetches, der ein Fetchgate enthalten kann, werden die Schafe in einer möglichst engen Kurve um den Startpfosten getrieben (je nach dem nachfolgenden Treiben mit dem oder gegen den Uhrzeigersinn).

Nun kann ein kurzes Treiben (30 Punkte) verlangt werden, wobei der Hund die Schafe vor dem Handler her treibt. Die Länge des Treibens ist nicht festgelegt, sie darf die doppelte Strecke des Fetches jedoch nicht überschreiten.

Größe und Art eventueller Treibtore oder anderer Geländemarkierungen zur Festlegung des Parcours sind nicht vorgeschrieben.

Ist der Hund noch nicht in der Lage zu treiben, kann die Treibstrecke auch als Nachbringen (der Handler geht dabei vor den Schafen her) absolviert werden. Auch für diese Hilfestellung werden die Hälfte der Treibpunkte abgezogen.

Ein Shedding (10 Punkte) kann einbezogen werden. Es kann aber auch durch eine andere Übung wie das Ruhighalten der Schafe im Ring, das Fangen eines Schafes, einen Slalom oder ähnliches ersetzt werden.

Der Parcours endet mit dem Einpferchen oder Verladen der Schafe (10 Punkte). Auch hier ist die Teamarbeit gefragt. Das Seil am Pferchtor darf allerdings nicht losgelassen und die Schafe dürfen nicht berührt werden. Der Punktabzug für Hilfe liegt im Ermessen des Richters.

Befürchtet/erkennt ein Handler, daß ein Fortführen des Parcours außer Kontrolle geraten könnte (sowohl den Hund als auch die Schafe betreffend), so kann er den Lauf durch ein sichtbares Zeichen beenden (z.B. durch Heben der Hand und Signalisieren zum Richter). Die bis zu diesem Moment erzielten Punkte (ohne die des gerade zu absolvierenden Teilstücks) bleiben erhalten.

Trialregeln für Klasse 2:
(Klasse 1)

Die Klasse 2 ist eine Prüfung für fortgeschrittene Junghunde. Der Schwierigkeitsgrad liegt zwischen der ersten und der offenen Klasse. Hier werden die Schwierigkeiten der offenen Klasse in kleinerem Maßstab geprüft.

Der Outrun beträgt etwa 120 m.
Bei Outrun, Lift und Fetch sind keine Hilfen vom Handler erlaubt, dh. dieser darf den Pfosten nicht verlassen.

Beim Treiben, dessen Länge sich nach den Schafen und dem Gelände richtet (in der Regel ca. 150-180 m), darf jedoch geholfen werden. Dies bedeutet, daß der Handler den Pfosten verlassen darf; er muß aber deutlich hinter seinem Hund und den Schafen bleiben. Für diese Hilfestellung werden die Hälfte der Treibpunkte abgezogen.

Der Parcours der Klasse 2 enthält ein Shedding. Allerdings werden keine Schafe markiert. Sollte das Shedding nicht gelingen, kann der Richter signalisieren, daß der Handler zum Pferch weitergehen darf, wenn alle 10 möglichen Sheddingpunkte verloren wurden.

Zum Abschluß werden die Schafe eingepfercht. Auch hier gelten die allgemeinen Trialregeln für das Einpferchen.

Die "Aufsteiger"-Regelung entfällt (JHV 2009)