Beschlussvorlage zur Einrichtung eines Zuchtkomitees der ABCD

Aufgaben und Rechte:

Die Mitglieder des Zuchtkomitees (kurz ZK) beraten Züchter bei allgemeinen Fragen zur Zucht und zum Regelwerk.
Das Zuchtkomitee sorgt darüber hinaus für die Einhaltung der Zuchtregelungen.
Das ZK arbeitet in enger Abstimmung mit dem Vorstand und ist diesem unterstellt.
Auffälligkeiten und Verstöße gegen die geltenden Zuchtregeln müssen dem Vorstand zeitnah gemeldet werden.

Das ZK ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der Zucht sowie des Online- Zuchtbuches in Zusammenarbeit mit der Zuchtbuchstelle, dem Vorstand und der ISDS. Zu diesem Zweck erarbeitet das ZK Vorschläge, die vom Vorstand ratifiziert werden.

Das Zuchtkomitee schlägt bei Nichtbeachtung von Zuchtregeln dem Vorstand nach Prüfung des Sachverhaltes und unter dessen Würdigung geeignete Maßnahmen zur Sanktionierung vor. Sollte der Vorstand einen Vorschlag ablehnen, geht dieser zur Überarbeitung zurück an das ZK.

Elementare Zuchtbeschlüsse müssen von der JHV bestätigt werden.

Das ZK organisiert bei Bedarf Aus- und Weiterbildung der ABCD- Züchter/innen sowie die Anlagenprüfungen. Es ist dem Vorstand unterstellt und der Mitgliederversammlung Rechenschaft schuldig; es berichtet dieser jährlich bei der Hauptversammlung.

Das ZK entscheidet mit einfacher Mehrheit. Ist ein Mitglied unmittelbar von einem Fall betroffen, oder erklärt es sich für befangen, so ruht sein Stimmrecht.

Mitglieder des ZK:

Das ZK besteht aus dem/der Leiterin der Zuchtbuchstelle und vier weiteren züchterisch erfahrenen Mitgliedern, die über fundiertes Wissen in den Bereichen der praktischen Zucht und Vererbung sowie spezielles Wissen über den arbeitenden Border Collie verfügen. Neben Züchtern können dies auch erfahrene Kynologen oder Veterinärmediziner sein. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, wird von Mitgliedern des Zuchtkomitees erwartet, dass sie Border Collies ausschließlich im ISDS-Zuchtbuch züchten. Sie müssen sich ferner nachweislich stets an die gültigen Zuchtregeln gehalten haben/ halten, dürfen mit ihrer Hunde- und sonstigen Tierhaltung sowie der Zucht nie negativ auffällig geworden sein/werden und müssen einen einwandfreien Leumund haben.

Berufung:

Mitglieder des Zuchtkomitees werden der Mitgliederversammlung vom Vorstand vorgeschlagen und von der MV auf jeweils 2 Jahre gewählt. Sie können von diesen beiden Gremien aus ihrem Amt entfernt werden, sofern sie ihren Aufgaben nicht nachkommen oder ihr Amt für amtsfremde Zwecke missbrauchen.