Sanktionen bei Verstoß gegen die Zuchtordnung:

Bei:

Aufschlag der doppelten jeweiligen Gebühren (plus Abmahnung)

Danach erfolgt eine dreijährige Zuchtsperre.
Bei einem weiteren Verstoß nach Wiederaufnahme
der züchterischen Tätigkeiten erfolgt eine endgültige Zuchtsperre.

Beschluß JHV Februar 2007