Startberechtigung auf Qualifikationstrials der ABCD e.V.

Die JHV der ABCD hat in ihrer Versammlung 2010 folgenden Modus beschlossen
und in den Versammlungen der Jahre 2011, 2012, 2013 und 2017 modifiziert:

Startberechtigt auf Qualifikationstrials in der Qualifikationssaison 2015/16
sind folgende Hund/Handlerteams (im Folgenden kurz "Teams" genannt):

Teams, die innerhalb der letzten fünf Saisons (derzeit also 2011/12-2015/16)
auf Qualifikationstrials mindestens 70% der maximalen Punktzahl bzw.
auf QT-Trials mindestens 75% der maximalen Punktzahl bzw 80% des Siegers erreicht haben
und dies bei Trials mit mindestens 17 Startern und mit den 1. Läufen des Tages.

Folgende Kombinationen sind hierbei möglich:
* 2 x 70% auf Qualifikations-Trials
* 1 x 70% auf einem Qualifikations-Trial und 2 Ergebnisse auf QT-Trials
* 3 Ergebnisse auf QT-Trials

* Die Ergebnisse auf QT-Trials können erzielt werden wie folgt:
* Mind. 75% der Maximalpunktzahl.
Sollte kein Team die erforderlichen 75% erreichen, so wird das Bestergebnis gewertet.
Ebenfalls werden die zweit- und drittplatzierten Teams gewertet, sofern sie mindestens 80 % des Siegers erreicht haben.
(Beispiel: Nüxei, 28. Dez. 12, Hegau Juni 14)

Ausländische Trials, die dem QT-Standard entsprechen oder ihn überschreiten, können ebenfalls eingebracht werden.
Die erzielte Punktzahl muss denen der QT-Regeln entsprechen.
Schriftliche Nachweise für die Richtigkeit der Angaben bezüglich der Schwierigkeit dieser Trials müssen ohne Aufforderung beigefügt werden (Angaben von Veranstalter oder Richter über Größe, Standard und Teilnehmerzahl).
Jedes Team kann maximal zwei ausländische Resultate einbringen.

Sobald diese Startberechtigung erreicht ist, kann ein Team an Qualifikationstrials teilnehmen;
es kann also auch während der laufenden Saison einsteigen.

Die Liste der Startberechtigten zeigt alle Teams, die die Startberechtigung bereits erzielt haben.

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