Die Koppelgebrauchshundeprüfung (KGP) der ABCD e.V.

Mit der Koppelgebrauchshundeprüfung sollen Veranlagung und Ausbildungsstand von arbeitenden Hütehunden unter Beweis gestellt werden. Sie ist dazu gedacht, in der Praxis arbeitende Hunde unter vergleichbaren Bedingungen auf ihre Arbeitsfähigkeit hin zu überprüfen. Eine bestandene Koppelgebrauchshundeprüfung dient u.a. als Leistungsprüfung eines Hundes für die Zucht, zur Wertfeststellung bei etwaigen Versicherungsfällen und als Nachweis für eine Steuerbefreiung.

Die Aufgaben und Regeln der Koppelgebrauchshundeprüfung:

Mindestanzahl der zu arbeitenden Schafe: 15 - 20. Die Schafe dürfen pro Tag höchstens dreimal laufen.

Die folgenden Aufgaben sind alle zu erfüllen, die Reihenfolge der Aufgaben kann jedoch variieren, je nach Geländebeschaffenheit und Temperament der Schafe. Die Gestaltung spricht der Veranstalter mit dem Richter ab.

  1. Einsammeln der Schafe

    Die Einholdistanz beträgt ca. 150-200 Meter, der Hundeführer darf dabei seinen Platz nicht verlassen. Der Hund soll die evtl. im Gehüt verstreuten Schafe einsammeln und in ruhigem Tempo auf gerader Linie zum Hundeführer bringen.

  2. Treiben

    Die Treibstrecke soll insgesamt eine Länge von mindestens 300 m haben. Auf einer Teilstrecke von mindestens 100 m soll der Hundeführer hinter dem Hund und den Schafen gehen und der Hund soll zeigen, dass er selbstständig die Schafe wegtreiben kann. Auf dem Rest der Treibstrecke wird nachgetrieben (der Hundeführer geht vor den Schafen). Beim Treiben sollen mindestens drei Aufgaben zu bewältigen sein sowie ein Stopp.
    Die Aufgaben können sein:
    Beim Treiben sollen mindestens drei Aufgaben zu bewältigen sein sowie ein Stopp.
    Die Aufgaben können sein:
    a.) Tore, Gatter o.ä. (6,50m Innenmaß),
    b.) Wege: echte Wege oder markiert durch Pfosten, Flatterbänder oder Ausmähen,
    c.) Futtertrog oder junge Weide als verlockender Futterplatz, der aber nicht betreten werden darf.
    d.) Brücke: Es kann eine Brücke gebaut oder durch Gatter simuliert werden, interessant ist der Wechsel des Untergrundes (Holzbretter, Siloplane o.ä.).
    Stopps können sein: Kreuzung, simulierte Grenze oder Pfosten, hinter dem sich eine junge Weide anschließt.

  3. Sortieranlage:

    Aufbau: Offener Trichter, Gang, Sortiertür mit anschließendem Pferch. Der Pferch soll so bemessen sein, dass die Schafe nicht herausspringen können (Höhe, Größe). Der Hundeführer kann am Eingang des Trichters stehen bleiben, bis alle Schafe im Trichter sind, oder in den Trichter voraus gehen. Er darf die Schafe nur berühren, wenn sie sich im Gang befinden. Der Hund bleibt während der gesamten Arbeit hinten am Trichter und passt auf, dass die Schafe im Trichter bleiben. Die Arbeit soll ruhig verlaufen, weder Hund noch Hundeführer sollen zu viel Druck machen. Der Hund darf seine Position nur verlassen, um Schafe am Weglaufen zu hindern. Die Aufgabe ist erst erfüllt, wenn alle Schafe die Sortieranlage passiert haben.

    Die Mehrheit der Schafe wird durch das Sortiertor in den Pferch aussortiert. 5 Schafe jedoch lässt man durch die gesamte Sortieranlage durchlaufen. Die aussortierten Schafe bleiben im Pferch, die restlichen 5 Schafe müssen durch das Team von der Sortieranlage entfernt und weggetrieben werden. Sie werden dann eingepfercht oder verladen. Nach Beendigung dieses Einpferchens werden die beiden Schafgruppen wieder vereint.

    Das Richten des Einpferchens/Verladens beginnt, sobald die Schafe erstmals eindeutig von der Sortieranlage abgetrennt und auf dem Weg zum Pferch/Hänger sind. Sollten sie danach wieder zur Sortieranlage zurücklaufen, werden die Strafpunkte dafür beim Einpferchen/Verladen gezogen.

  4. Pferch/ Hänger

    Der Pferch bzw. Hänger muss groß genug sein für die 5 abgetrennten Schafe. Am Tor des Pferchs befindet sich ein Seil. Der Pferch darf nicht betreten werden, es sei denn, um beim anschließenden Auspferchen zu helfen. Der Hundeführer ergreift beim Öffnen das Seil und darf dieses dann bis zum Schließen des Tores nicht mehr loslassen. Sein Aktionsradius wird also durch die Seillänge begrenzt. Alternativ kann das Verladen in einen Hänger verlangt werden. Dabei soll als Hilfestellung auf einer Seite des Hängers ein Gatter stehen, an dem ein Seil befestigt ist. Die Aufgabe ist abgeschlossen, wenn alle Schafe im Pferch/Hänger sind und die Tür geschlossen ist. Danach wird ruhig ausgepfercht und die 5 Schafe werden wieder mit den Schafen aus der Sortieranlage vereint. Die Bewertung endet allerdings erst, wenn alle Schafe an einen vorab festgelegten Ort weggebracht wurden.

Punktevergabe:

Einsammeln: 20 P
Übernahme: 10 P
Bringen: 20 P
Nachtreiben: 40 P
Wegtreiben: 20 P
Sortieranlage: 30 P
Pferch: 10 P
Gesamt 150 P
Anzahl der Schafe: 15 - 20
Zeitlimit: ca. 20 min

Allgemeines:

  1. Der Parcours ist ein Spiegel der praktischen Arbeit des Koppelschäfers.
  2. Oberste Priorität hat eine tierschonende, aber gleichzeitig auch effiziente Arbeit, daher gilt ein Zeitlimit. Dies soll auch bei der Parcoursgestaltung hinsichtlich der Durchführbarkeit der Aufgaben beachtet werden. Grundregel: Je schwieriger die Schafe, desto einfacher der Parcours.
  3. Der Parcoursbesprechung ist besondere Bedeutung beizumessen. Eine Skizze des Parcours soll allen Teilnehmern zugänglich sein (Aushang, Austeilung).
  4. Es ist nicht erwünscht, dass die Schafe durch Beißen des Hundes bewegt werden. Leichtes Zwicken kann vom Richter toleriert werden. Wird der Hund allerdings von Schafen angegriffen, soll er sich durchsetzen. Wenn der Hund ein Schaf mutwillig verletzt oder wiederholt ungerechtfertigt greift, so führt dies aber in jedem Fall zur Disqualifikation.
  5. Sollte die Gefahr bestehen, dass die Situation außer Kontrolle geraten bzw. den Tieren geschadet werden könnte (Hetzerei, Schafe verlassen den Parcours, Hund kann die Schafe nicht bewegen, Hund verlässt den Parcours), kann der Richter das Team disqualifizieren. In diesem Fall sollte der Hundeführer lieber rechtzeitig aufgeben und dies dem Richter deutlich signalisieren, auch wenn er damit alle Punkte verliert. Sollte die Zeit ablaufen, bevor alle Aufgaben erfüllt sind, behält das Team die bis dahin erreichten Punkte.
  6. Die Koppelgebrauchshundeprüfung gilt als bestanden, wenn das Team 70% der maximalen Punkte erreicht hat. Die Punktanzahl wird in der Urkunde aufgeführt.